Ich habe eine Frage bzgl. Copyright. Ich hab div. Bilder verändert. Ich weiß, wer der Urheber ist, ich kann diesen aber nicht um Erlaubnis fragen, da seine E-Mail Adresse geändert wurde (und ich die neue natürlich nicht kenne)
Gibt es hier eine "richtige" Verfahrensweise? Kann ich die erstellten Bilder uploaden mit Hinweis auf den Autor, oder ist das streng untersagt?
Was immer Du auch daraus liest, für mich sieht es eher aus, als ob es erstmal nur für Presseorgane (Verlage und was da dran h?ngt) und nicht für Webseitenbetreiber gilt.
K?nnte es vielleicht bei Dir um eine Verwechslung mit dem Setzen von Links handeln?
Ich habe da so eine Erinnerung, das der Heise Verlag im newsticker (www.heise.de/newsticker) seiner Publikation c't vor Gericht untersagt wurde, einen Link zu setzen, der auf eine Software (den Namen und den Hersteller erspare ich mir hier) die zur Umgehung von Kopierschutzsperren auf Musik- und Film DVD/CD dient.
Wer es Nachlesen m?chte: Link
Mal davon ab, geht der Rechtstreit weiter.
Unbehagen beschleicht mich hier, wenn ich sehe, dass die Diskussion eine andere Richtung nimmt.
Des weiteren n?hrt sich bei mir der Verdacht, das Martin V und bahnfrankxx ein und dieselbe Person sind (ich lasse mich gern eines beseren Belehren, oder weiss die Rechte nicht was die Linke macht :( ).
Grund für die Annahme ist ganz einfach, der direkt anklickbare Link.
Beim durchsehen der Foren ist das eigentlich nicht der Fall.
Das ist das eigentlich Gef?hrliche für die Seite an der ganzen Sache. Vielleicht sollte der Admin sich mal dar?ber einige Gedanken machen.
Nachtrag zum Theman: Das mit dem Presserecht und Webseiten mit User generated Content, wie man so sch?n sagt, also vom Benutzer geschaffenen Inhalt, ist eine interessante Sache.
Es wäre für die Seitenbetreiber ganz interessant, wenn das Presserecht für sie gelten w?rde. Denn die Haftung wäre tats?chlich (wenn auch nur) etwas geringer. Und die Justiz bewegt sich auch teilweise in diese Richtung.
In Schweden ist man da schon weiter: Ein Forum dort muss gewisse Voraussetzungen erf?llen (darunter zB Verbot von Pseudonymen) und dann kann man es gegen Zahlung eines bestimmten Obulus? so angemeldet werden, dass für es das Presserecht gilt.
wie du auf den oben zitierten 'Quark' kommst musst du mir echt erkl?ren! Wenn du meinen Namen Link (MartinV) anklickst, kommst du auf mein Profil, dort steht mein kompletter Name (Martin Voepel). Dort ist auch ein Link zu meiner HP Link, da gibt es ein Impressum, da steht meine komplette Post-Anschrift, die auch nachpr?fbar ist, wie soll ich dann also bahnfrankxx sein?
URL's als anklickbare Links einzubauen, ist ganz einfach! Auf der Eingabe-Seite gibt es den Butten 'url' da klickt man drauf, dann erscheint Link
ein Impressum braucht man nur wenn die Webseite gewerblich genutzt wird und oder meinungsbildende Inhalte hat,
als gewerblich zählt man allerdings auch schon ein Werbebanner...
mfg.
bahnfrank65
Admin bahnschranke.tt4u.deBearbeitet von bahnfrank65 am 07.03.2008 13:31
Wir sind ein bischen von die urspr?ngliche Problem weg.
Es ging um zwei Zeichnungen, die an einem wichtigen Teil die selbe Geometrie, aber leicht unterschiedliche Farben hatten. Sogar an einigen Pixel war der "Original" mit einen Farbe gezeichnet, der angebliche Plagiat hatte aber unterschiedliche Farben.
Es hei?t: es war bestimmt nicht eine einfache Klau. Ob der "Original" als Vorbild für eine ?berarbeitung diente, oder die Geometrie nur deswegen stimmte ?berein, weil der Vorbild der selbe war, l??t sich nicht von Aussen beurteilen.
Nat?rlich ist die beste, wenn die betroffene Zeichner untereinander einigen. Aber wie sollte Frank in solchen, gar nicht eindeutigen F?llen vorgehen, wenn sie es doch nicht tun ?
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